Software

Wir beraten bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen im Bereich des IT-Rechts/ EDV-Rechts, wozu unter anderem auch die Bereiche Softwareerstellungs-, Softwarepflege-, Hinterlegungs-, Application Service Providing- / und Lizenzierungsverträgen, Hardwareentwicklungen und – wartung, E-Commerce (z.B. Website-AGB, Bestellabwicklung), Outsourcing, Datenbankrecht, Lizenzierung von Inhalten für elektronische Medien zählen.
Unsere Tätigkeit sowohl auf Auftraggeber- als auch Auftragnehmerseite ermöglicht es uns, nicht nur die rechtlichen, sondern auch die praktischen und wirtschaftlichen Interessen beider Vertragsseiten zu verstehen und in der Vertragsgestaltung sowie in den Verhandlungen schnell umzusetzen.