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| Musikverlagsrecht | |
Wir beraten Musikverlage in allen musikverlegerischen Angelegenheiten und helfen bei der Gestaltung und Verhandlung von branchenüblichen Verträgen wie z.B. Katalogkaufverträgen, Co-Verlags-, Editions- und Subverlagsverträgen sowie Autorenverträgen und sonstigen Verträgen. Darüber hinaus beraten wir Autoren, Komponisten und Textdichter in allen Bereichen der Übertragung und Auswertung ihrer urheberrechtlichen Nutzungsrechte, begleiten sie bei Vertragsverhandlungen, beraten bei Fragen zu nationalen und internationalen Verwertungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Durchsetzung ihrer vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche gegenüber Dritten.
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